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Buchen, Splitbuchung und Storno

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Geschäftsvorfall ins Journal buchen, einen Beleg auf mehrere Konten verteilen und einen Fehler korrigieren. Die wichtigste Regel vorweg: Eine Buchung wird nie geändert und nie gelöscht. Einen Fehler beheben Sie mit einem Storno.

Damit Sie einen Geschäftsvorfall wie eine Hausmeisterrechnung oder eine Gutschrift von Hand festhalten.

Sie brauchen: das Recht „Buchungen erfassen und stornieren“ (Rollen „Administrator“ und „Buchhaltung“). Die Konten, auf die Sie buchen wollen, müssen angelegt und aktiv sein, siehe Konten eines Objekts.

  1. Öffnen Sie Seitenleiste → Zahlungsverkehr → „Buchhaltung“ und klicken Sie rechts oben auf „Buchung erfassen“. Der Dialog erinnert Sie: „Buchungen sind nach GoBD unveränderlich. Prüfen Sie die Angaben — eine Korrektur ist nur über eine Stornobuchung möglich.“
  2. Wählen Sie das „Objekt“. Haben Sie auf der Seite schon ein Objekt gewählt, ist es vorbelegt. Steht dort „Alle Objekte“, ist das erste Objekt der Liste vorgewählt. Prüfen Sie es deshalb. Wechseln Sie das Objekt, werden die gewählten Konten zurückgesetzt, denn jedes Konto gehört zu einem Objekt.
  3. Tragen Sie das „Belegdatum“ ein, zum Beispiel das Rechnungsdatum. Vorgabe ist heute. Das Datum bestimmt, in welchem Zeitraum die Buchung zählt. Das „Buchungsdatum“ folgt dem Belegdatum, bis Sie es selbst ändern.
  4. Tragen Sie bei Bedarf die „Beleg-Nr. (optional)“ ein.
  5. Schreiben Sie den „Buchungstext“, zum Beispiel „Hausmeister 03/2026“. Ab drei Zeichen kann ein Kontierungsvorschlag erscheinen (siehe unten).
  6. Wählen Sie das „Sollkonto“ und das „Habenkonto“. Die Felder zeigen zunächst „Konto wählen …“. Sie können nach Nummer oder Bezeichnung suchen. Unter jedem Konto steht seine Art. Konten des Musterkontenrahmens tragen den Zusatz „Musterkontenrahmen“.
  7. Tragen Sie den „Betrag (brutto)“ ein, zum Beispiel „1.234,56“.
  8. Wählen Sie bei Bedarf einen „Steuersatz (optional)“: „ohne Steuer“, „7 %“ oder „19 %“. Wie das funktioniert, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
  9. Prüfen Sie die Zeile unten im Dialog. Sie zeigt „Soll … · Haben …“ und rechts „ausgeglichen“. Steht dort „Differenz …“ in Rot oder „noch kein Betrag erfasst“, ist die Buchung noch nicht vollständig.
  10. Klicken Sie auf „Buchen“. Sie sehen die Meldung „Buchung erfasst.“, und die neue Buchung öffnet sich in den Einzelheiten. Alle Mitarbeitenden erhalten die Benachrichtigung „Buchung erfasst“.

Pflicht sind Objekt, Buchungstext, beide Konten und ein ausgeglichener Betrag. Die Belegnummer ist nur bei einer Splitbuchung Pflicht.

Wählen Sie „7 %“ oder „19 %“, trennt heinzelhaus die Steuer vom Bruttobetrag ab und bucht sie auf ein eigenes Steuerkonto. Dafür erscheinen zwei zusätzliche Felder.

  • Das Feld „Vorsteuerkonto“ oder „Umsatzsteuerkonto“ trägt den Steuerbetrag in der Bezeichnung, zum Beispiel „(19,00 € von 119,00 €)“. Der Name folgt dem Konto, bei dem die Steuer abgespalten wird: Bei einem Kostenkonto heißt das Feld „Vorsteuerkonto“, bei einem Erlöskonto „Umsatzsteuerkonto“, sonst „Steuerkonto“. Wählen Sie dort das Steuerkonto. Ohne Steuerkonto lässt sich nicht buchen.
  • Das Feld „Steuer abspalten beim“ steht auf „Sollkonto“ oder „Habenkonto“. heinzelhaus stellt es selbst ein: Die Steuer wird bei dem Konto abgespalten, das ein Kosten- oder Erlöskonto ist. Der Bruttobetrag steht auf der Gegenseite. Ist kein eindeutiges Kosten- oder Erlöskonto gewählt, erscheint der Hinweis „Kein eindeutiges Erfolgskonto gewählt — bitte prüfen Sie, auf welcher Seite die Steuer steht.“ Dann wählen Sie die Seite selbst. Sie können die Vorgabe auch ändern. Der Dialog sagt dann: „Abweichend von der Vorgabe …“.

Zwei Beispiele für 119,00 € brutto bei 19 %:

Buchung Konto Soll Haben
Ausgabe (Kostenkonto an Geldkonto) Kostenkonto 100,00 €
Vorsteuerkonto 19,00 €
Geldkonto 119,00 €
Erlös (Geldkonto an Erlöskonto) Geldkonto 119,00 €
Erlöskonto 100,00 €
Umsatzsteuerkonto 19,00 €

Weil dabei drei Positionen entstehen, ist die Belegnummer Pflicht. Die Buchung wird als Splitbuchung gespeichert.

Ab drei Zeichen im „Buchungstext“ sucht heinzelhaus in den früheren Buchungen desselben Objekts nach ähnlichen Texten. Findet es etwas, erscheint ein Kasten mit einem Vorschlag wie „4100 an 1800“, einer Prozentzahl („Übereinstimmung“) und einer Begründung.

  1. Klicken Sie auf den Kasten („zum Übernehmen klicken“). heinzelhaus setzt Sollkonto und Habenkonto. Ist der Betrag leer und gab es mindestens zwei frühere Buchungen, trägt es auch den üblichen Betrag ein.
  2. Prüfen Sie die Angaben und klicken Sie auf „Buchen“.

Splitbuchung: einen Beleg auf mehrere Konten verteilen

Abschnitt betitelt „Splitbuchung: einen Beleg auf mehrere Konten verteilen“

Damit ein Beleg, der mehrere Konten betrifft, als ein Vorgang im Journal steht. Beispiel: Eine Rechnung über 300,00 €, von denen 100,00 € auf den Hausmeister und 200,00 € auf die Gartenpflege entfallen.

Sie brauchen: dasselbe Recht wie für eine einfache Buchung.

  1. Tragen Sie im Dialog „Buchung erfassen“ Objekt, Daten und Buchungstext ein.
  2. Klicken Sie unten links auf „Splitbuchung“. Was Sie bisher erfasst haben, wird als Zeilen übernommen.
  3. Tragen Sie in jeder Zeile die „Seite“ („Soll“ oder „Haben“), das „Konto“ und den „Betrag“ ein.
  4. Weitere Zeilen fügen Sie mit „Sollposition“ oder „Habenposition“ hinzu. Eine Zeile entfernen Sie mit dem Papierkorb-Symbol („Position entfernen“). Mindestens zwei Zeilen bleiben stehen.
  5. Tragen Sie die „Beleg-Nr.“ ein. Im Feld steht „Pflicht bei Split“.
  6. Steht unten „ausgeglichen“, klicken Sie auf „Buchen“. Sie sehen zum Beispiel „Splitbuchung mit 2 Sätzen erfasst.“

Das Beispiel sieht so aus:

Seite Konto Betrag
Soll Kostenkonto Hausmeister 100,00 €
Soll Kostenkonto Gartenpflege 200,00 €
Haben Geldkonto 300,00 €

Mit „Zur einfachen Buchung“ kehren Sie zurück.

Damit eine falsche Buchung rückgängig wird, ohne dass etwas gelöscht werden muss.

Sie brauchen: das Recht „Buchungen erfassen und stornieren“.

  1. Klicken Sie im Reiter „Journal“ die Buchung an.
  2. Klicken Sie in den Einzelheiten auf „Stornieren“. Der Dialog „Buchung stornieren?“ erklärt, was passiert: Es entsteht eine Gegenbuchung mit vertauschtem Soll und Haben. Die ursprüngliche Buchung bleibt im Journal stehen und wird als storniert gekennzeichnet. Beide heben sich auf.
  3. Tragen Sie den „Stornogrund“ ein, mindestens drei Zeichen, zum Beispiel „Falsches Aufwandskonto“. Der Grund wird in den Buchungstext der Stornobuchung übernommen.
  4. Wählen Sie das „Belegdatum der Gegenbuchung“. Vorgabe ist heute. Der Knopf „Am Tag der Buchung“ mit dem Datum der Originalbuchung setzt dieses Datum.
  5. Klicken Sie auf „Storno buchen“. Sie sehen „Buchung storniert.“, und die Stornobuchung öffnet sich in den Einzelheiten.

Das Datum bestimmt, in welchem Jahr die Korrektur wirkt. Der Dialog gibt die Faustregel:

  • Am Tag der Buchung: Beide Buchungen heben sich im selben Jahr auf. Das ist richtig für eine Fehlbuchung, die noch in keine Abrechnung eingegangen ist.
  • Heutiges Datum: Die Korrektur wirkt im laufenden Jahr. Das ist richtig, wenn das Jahr der Fehlbuchung schon abgerechnet ist.

Das Stornodatum darf nicht vor der Buchung und nicht in der Zukunft liegen. Wurde nach der Buchung ein Wirtschaftsjahr mit Saldenvorträgen eröffnet, lehnt heinzelhaus ein früheres Datum ab: „Das Wirtschaftsjahr ab … ist mit Saldenvorträgen eröffnet, die die Buchung schon enthalten.“ Die Vorträge enthalten den Fehler bereits, ein früheres Storno käme dort nie an. Wählen Sie dann das genannte Datum oder später.

  • Die Stornobuchung bekommt als Belegnummer die der Originalbuchung mit angehängtem „-S“, sofern die Originalbuchung eine hat, und den Text „Storno: Originaltext (Grund)“. Ihr Buchungsdatum ist immer heute.
  • In allen Summen zählen Original und Gegenbuchung beide und heben sich auf: in der Saldenliste, im Kontenblatt, in den Abrechnungen und im DATEV-Export.
  • Betrifft der Storno einen Zeitraum, für den schon eine Abrechnung berechnet wurde, ändert sich diese nicht von selbst. Übernehmen Sie die Kosten dort erneut („Aus Buchhaltung übernehmen“) und berechnen Sie die Abrechnung neu. Ist sie schon festgestellt oder versendet, heben Sie zuerst die Feststellung auf. Siehe Betriebs- und Heizkostenabrechnung.
  • Auch Buchungen auf deaktivierten Konten lassen sich stornieren.
Meldung oder Anzeige Was sie bedeutet Was Sie tun
„Soll- und Habenkonto dürfen nicht identisch sein.“ Auf beiden Seiten steht dasselbe Konto. Wählen Sie für eine Seite ein anderes Konto.
„Differenz …“ in Rot Soll und Haben sind nicht gleich hoch. Prüfen Sie die Beträge, vor allem bei Splitbuchung und Steuer.
„Eine Splitbuchung braucht eine Belegnummer …“ Mehr als zwei Positionen, aber keine Belegnummer. Tragen Sie die „Beleg-Nr.“ ein.
„Das Sollkonto … gehört nicht zum gewählten Objekt.“ Das Konto gehört zu einem anderen Objekt. Wählen Sie ein Konto des Objekts oder des Musterkontenrahmens.
„Das Sollkonto … ist deaktiviert …“ Das Konto nimmt keine neuen Buchungen mehr an. Reaktivieren Sie das Konto oder nehmen Sie ein anderes.
„Das Wirtschaftsjahr ab … ist mit Saldenvorträgen eröffnet …“ Das gewählte Stornodatum liegt zu früh. Wählen Sie das genannte Datum oder später.
„Das Stornodatum darf nicht in der Zukunft liegen.“ Das Datum liegt nach heute. Wählen Sie ein Datum bis heute.
  • Ein Zeitraum lässt sich nicht festschreiben. Es gibt keine Periodensperre, auch nicht nach einem Jahresabschluss.
  • Eine Splitbuchung lässt sich nicht in einem Schritt stornieren.
  • Eine Buchung lässt sich nicht mit ihrem Beleg oder einer Person verknüpfen.
  • Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gibt es nicht. Die Steuerauswahl im Buchungsdialog trennt nur den Steueranteil ab.

Weiter geht es mit Kontenblatt und Saldenliste.

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