Zum Inhalt springen

Offene Posten und Rückstände

Ein offener Posten ist eine Forderung, die noch nicht ganz bezahlt ist, zum Beispiel die Miete für März. Alle offenen Posten eines Mietverhältnisses zusammen sind sein Rückstand. Diese Seite zeigt, wie Sie beides finden und wann heinzelhaus Sie warnt.

Damit Sie wissen, welche Forderungen eines Objekts im Wirtschaftsjahr noch offen sind.

Sie brauchen: das Recht „Buchungen, Konten und offene Posten einsehen“ (Rollen „Administrator“ und „Buchhaltung“).

  1. Öffnen Sie Seitenleiste → Zahlungsverkehr → „Buchhaltung“ und wählen Sie oben Objekt und Jahr.
  2. Öffnen Sie den Reiter „Offene Posten“. Die Spalten heißen „Belegdatum“, „Objekt“, „Debitor“, „Bezeichnung“, „Mahnstufe“, „Betrag“ und „Offen“. Bei der Mahnstufe steht „Stufe 1“ bis „Stufe 3“ oder „–“.
  3. Suchen Sie im Feld „Debitor, Bezeichnung …“. Filtern können Sie nach Objekt und nach Mahnstufe („ohne Mahnung“, „Mahnstufe 1“ und so weiter).
  4. Unter der Liste steht „Offener Gesamtbetrag: …“ für die Posten, die gerade zu sehen sind. Oben auf der Seite zählt die Kachel „Offene Forderungen“ alle offenen Posten des gewählten Objekts und Jahres zusammen, die Kachel „Davon angemahnt“ die Posten mit Mahnstufe. Spalten blenden Sie über den Knopf „⋯“ („Spalten anpassen“) rechts in der Kopfzeile ein und aus.

Rückstände erkennen: die Kachel auf dem Dashboard

Abschnitt betitelt „Rückstände erkennen: die Kachel auf dem Dashboard“

Damit Sie Mieter mit erheblichem Zahlungsrückstand früh sehen. Als erheblich gilt standardmäßig ein Rückstand von zwei Monatsmieten und mindestens 500 €. Das lehnt sich an die Grenze für eine fristlose Kündigung an (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Sie brauchen: das Recht „Buchungen, Konten und offene Posten einsehen“, um die Kachel zu sehen. Abhaken darf, wer „Buchungen erfassen und stornieren“ darf.

  1. Öffnen Sie Seitenleiste → „Dashboard“. Gibt es Fälle, erscheint die rote Kachel „Erheblicher Zahlungsrückstand“. Gibt es keine, fehlt sie ganz. In der Kopfzeile steht zum Beispiel „2 über 2 Monatsmieten · … offen · Wirtschaftsjahr 2026“.
  2. Lesen Sie die Fälle. Jede Zeile zeigt Mieter, Objekt und Einheit, bei einem ausgelaufenen Vertrag den Zusatz „Vertrag beendet“, den offenen Betrag und die Höhe in „… Monatsmieten“.
  3. Haken Sie einen erledigten Fall mit dem Häkchen rechts ab. Der Hinweis lautet „Als erledigt markiert.“ Der Fall erscheint von selbst wieder, sobald der Rückstand über den heutigen Stand wächst.
  4. Abgehakte Fälle holen Sie mit „einblenden“ zurück.
  5. Klicken Sie auf „Vollständige Ansicht im Mahnwesen“ oder, bei mehr als sechs Fällen, auf „… weitere im Mahnwesen ansehen“, um zu mahnen.

Ein gelber Bereich trägt den Titel „Rückstand nicht bewertbar, keine Miete hinterlegt“. Er listet Mietverträge mit Rückstand, bei denen im Vertrag keine Miete steht. Ohne Miete lässt sich der Rückstand nicht in Monatsmieten umrechnen. Der Rückstand ist trotzdem real, deshalb verschwindet er nicht. Tragen Sie die Miete im Vertrag ein, siehe Mietverträge und Sollstellung.

heinzelhaus summiert, was im Mietvertrag steht: Kaltmiete, Nebenkosten-, Heizkosten- und sonstige Vorauszahlung. Der offene Betrag aller Posten des Vertrags im jüngsten Wirtschaftsjahr, geteilt durch diese Summe, ergibt die Zahl der Monatsmieten. Gutschriften mit negativem Restbetrag rechnet heinzelhaus nicht dagegen.

Damit der Hinweis zu Ihrer Verwaltung passt.

Sie brauchen: das Recht „Buchungen erfassen und stornieren“.

  1. Öffnen Sie Seitenleiste → Zahlungsverkehr → „Mahnwesen“ und dann den Reiter „Stammdaten“.
  2. Suchen Sie im Kasten „Fristen und Gebühren“ den Abschnitt „Alarm bei erheblichem Zahlungsrückstand“.
  3. Tragen Sie die „Schwelle (Monatsmieten)“ ein. Die Vorgabe ist 2. Mit 0 schalten Sie den Hinweis ab.
  4. Tragen Sie den „Mindestbetrag (€)“ ein. Die Vorgabe ist 500. Darunter meldet heinzelhaus nichts, damit eine Garage für 20 € nicht schon bei 40 € Rückstand Alarm auslöst.
  5. Klicken Sie auf „Speichern“. Sie sehen „Mahnstammdaten gespeichert“.

Der Hinweis ist eine Frühwarnung, keine rechtliche Prüfung. Er berücksichtigt nicht, ob zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine betroffen sind. Er zählt alles mit, was als offener Posten mit Restbetrag am Vertrag hängt, auch Nachzahlungen oder Gebühren, die aus einem Altsystem übernommen wurden. Mietanpassungen und Minderungen rechnet er nicht heraus. Ob eine Kündigung möglich ist, prüfen Sie im Einzelfall.

  • Ein Vortrag offener Posten ins nächste Wirtschaftsjahr fehlt, siehe oben.
  • Der Rückstandshinweis gilt für Mietverhältnisse. Für Hausgeldrückstände von Eigentümern gibt es ihn noch nicht.
  • Personenkonten und ein Kontoauszug je Mieter gibt es nicht.
  • Ergebnisse einer Abrechnung, etwa eine Nachzahlung, werden noch nicht zu offenen Posten.

heinzelhaus ist ein Produkt und eine Marke der IT Systeme Flores UG (haftungsbeschränkt), Bergisch Gladbach.

© 2026 IT Systeme Flores UG